Die Abmeldung ist der einzige Kfz-Vorgang, der seit Jahren komplett online funktioniert — ohne Termin, ohne Online-Ausweis, in der Regel in unter 10 Minuten erledigt. Offiziell heißt das "Außerbetriebsetzung", umgangssprachlich sagt man auch "Auto stilllegen".

Voraussetzung

Die Online-Abmeldung funktioniert nur, wenn Ihr Fahrzeug über eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode verfügt — das betrifft in der Regel Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden. Bei älteren Papieren bleibt nur der Gang zur Zulassungsstelle.

Die drei Codes, die Sie brauchen

Kernstück der Online-Abmeldung sind drei verdeckte Sicherheitscodes, die Sie vorsichtig freirubbeln müssen:

  1. Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) — meist auf der Vorderseite unter einer Rubbelschicht
  2. Sicherheitscode unter der Stempelplakette am vorderen Kennzeichen
  3. Sicherheitscode unter der Stempelplakette am hinteren Kennzeichen
Achtung, unumkehrbar: Sobald Sie einen Code freigelegt haben, gilt das jeweilige Dokument bzw. Kennzeichen als entwertet — das Fahrzeug darf ab diesem Moment nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden, auch wenn die Online-Abmeldung noch nicht abgeschlossen ist. Legen Sie die Codes daher erst frei, wenn Sie direkt mit dem Vorgang beginnen, und rubbeln Sie vorsichtig, damit kein Zeichen beschädigt wird — sonst ist der Code später nicht mehr eindeutig lesbar.

So läuft die Online-Abmeldung ab

  1. Zulassungsbescheinigung Teil I und beide Kennzeichen bereitlegen
  2. Die drei Sicherheitscodes vorsichtig freirubbeln
  3. Das i-Kfz-Portal Ihrer zuständigen Zulassungsstelle aufrufen (siehe Online-Zulassung (i-Kfz) für die allgemeine Erklärung des Portals)
  4. Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) und die drei Codes eingeben — jedes Zeichen sorgfältig prüfen, da O/0, I/1 oder B/8 leicht verwechselt werden
  5. Gebühr online bezahlen
  6. Digitale Abmeldebestätigung per E-Mail erhalten

Was danach passiert

Die Zulassungsstelle informiert automatisch Ihre Kfz-Versicherung und das zuständige Hauptzollamt. Bereits gezahlte Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuer werden anteilig erstattet. Falls Sie die i-Kfz-App für Ihren digitalen Fahrzeugschein nutzen, wird dieser dort automatisch als ungültig markiert.

Wenn es nicht online geht

Häufige Fehler beim Sicherheitscode