Ein Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk oder der Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs macht eine Ummeldung nötig. Anders als bei der Abmeldung ist der Ablauf hier etwas komplexer — hier die wichtigsten Fälle im Überblick.
Wann müssen Sie ummelden?
- Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk: Eine gesetzliche Frist gibt es dafür nicht, zügiges Handeln wird aber empfohlen — bei starker Verzögerung drohen Probleme mit Kfz-Steuer und Versicherung.
- Halterwechsel (Kauf/Verkauf): Sofort nach der Übergabe, da Sie ab diesem Zeitpunkt für das Fahrzeug verantwortlich sind.
- Namensänderung (z. B. durch Heirat): zeitnah, damit die Papiere korrekt bleiben.
Das brauchen Sie
- Personalausweis mit aktueller Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Neue eVB-Nummer (bei Halterwechsel zwingend, da die alte Versicherung nicht automatisch übergeht)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU)
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, falls jemand anderes für Sie ummeldet — Vollmachtsvorlage als PDF herunterladen
Kennzeichen behalten oder wechseln?
Seit 2015 können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen bundesweit mitnehmen, auch bei einem Umzug in einen anderen Bezirk — es werden dann nur die Stempelplaketten erneuert, keine neuen Schilder nötig. Das spart gegenüber einem Kennzeichenwechsel spürbar Zeit und Geld.
Kosten im Überblick
- Adressänderung mit Kennzeichenmitnahme: ca. 15–20 Euro
- Halterwechsel ohne neues Kennzeichen: ca. 20–30 Euro
- Mit neuem Kennzeichen bzw. Wunschkennzeichen: entsprechend höher, je nach Kommune
Online möglich? Über das i-Kfz-Portal lässt sich die Ummeldung bei vielen Zulassungsstellen inzwischen digital erledigen — insbesondere bei Adressänderung mit Kennzeichenmitnahme. Je nach Bundesland und Fallkonstellation ist dafür entweder der Online-Ausweis (eID) oder es sind lediglich die freigerubbelten Sicherheitscodes nötig. Der Funktionsumfang unterscheidet sich von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle — prüfen Sie das Portal Ihres zuständigen Amtes, um sicherzugehen, welcher Weg bei Ihnen gilt.
Häufige Fehler
- Neue eVB-Nummer wird bei Halterwechsel vergessen — ohne sie ist keine Ummeldung möglich
- Zulassungsbescheinigung Teil II fehlt beim Termin, obwohl sie bei Halterwechsel zwingend nötig ist
- Ummeldung wird zu lange hinausgezögert, obwohl die Kfz-Steuer schon auf die neue Adresse umgestellt werden müsste