Wer sein Auto privat statt über einen Händler verkauft, kann meist einen besseren Preis erzielen — trägt dafür aber auch mehr rechtliche Verantwortung. Diese Punkte sollten Sie als Verkäufer unbedingt beachten.

Vor dem Verkauf

Der Kaufvertrag

Ein schriftlicher Kaufvertrag ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Er sollte mindestens enthalten:

Wichtig: Der Gewährleistungsausschluss gilt nicht, wenn Sie einen Mangel kennen und bewusst verschweigen — das kann als arglistige Täuschung gewertet werden und den Ausschluss unwirksam machen.

Übergabeprotokoll

Zusätzlich zum Kaufvertrag empfiehlt sich ein Übergabeprotokoll mit Kilometerstand, Anzahl der übergebenen Schlüssel, Tankfüllung und einer kurzen Fotodokumentation des Fahrzeugzustands bei Übergabe. Das schützt beide Seiten vor späteren Streitigkeiten.

Nach dem Verkauf: Ihre Pflichten

  1. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) an den Käufer übergeben
  2. Sicherstellen, dass der Käufer das Fahrzeug zeitnah auf sich ummeldet — bis dahin haften Sie im Zweifel noch mit
  3. Ihre Kfz-Versicherung über den Verkauf informieren
  4. Falls Sie das Kennzeichen behalten möchten: Fahrzeug vorher abmelden, siehe Auto abmelden

Häufige Fehler