Ein Auto anzumelden ist in der Regel innerhalb einer Stunde erledigt — vorausgesetzt, alle Unterlagen liegen vollständig vor. Diese Übersicht zeigt den Ablauf von der Terminvereinbarung bis zum fertigen Kennzeichen.
Das brauchen Sie
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) von Ihrer Kfz-Versicherung
- Gültiger TÜV-Nachweis (HU), falls das Fahrzeug nicht neu ist
- Bei Firmenwagen: aktueller Handelsregisterauszug
- Vollmacht, falls jemand anderes für Sie anmeldet — Vollmachtsvorlage als PDF herunterladen
Gut zu wissen: Die eVB-Nummer erhalten Sie bereits bei der Antragstellung Ihrer Kfz-Versicherung — also schon, bevor der Vertrag vollständig abgeschlossen ist. Oft reicht dafür ein Anruf beim Versicherungsagenten oder ein Online-Antrag, und Sie bekommen die Nummer sofort per SMS, E-Mail oder direkt am Telefon durchgegeben. Sie müssen also nicht erst auf den fertigen Versicherungsschein warten. Wie lange die Nummer gültig ist, legt jeder Versicherer selbst fest — üblich sind 3 bis 6 Monate, bei manchen Anbietern (z. B. HUK/HUK24) bis zu 18 Monate, gesetzlich maximal möglich sind 730 Tage (2 Jahre). Genutzt werden kann jede eVB-Nummer aber nur einmal.
Wichtig für den gewünschten Versicherungsschutz: Die eVB-Nummer bestätigt gegenüber der Zulassungsstelle zunächst nur, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht — das ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindestabsicherung. Möchten Sie Ihr Fahrzeug zusätzlich mit Teilkasko oder Vollkasko versichern, sollten Sie diesen vollständigen Vertrag bereits vor dem Zulassungstermin mit Ihrer Versicherung abschließen. So ist Ihr Auto von der ersten Sekunde der Zulassung an genau so abgesichert, wie Sie es wünschen — statt zunächst nur mit der Basis-Haftpflicht dazustehen und Teil- oder Vollkasko erst nachträglich ergänzen zu müssen.
Wenn Sie nicht selbst hingehen: Übernimmt ein Freund, Verwandter oder Kollege die Anmeldung für Sie, braucht diese Person neben der ausgefüllten Vollmacht als PDF zwingend zwei Ausweise: den eigenen Personalausweis im Original sowie Ihren Ausweis als Fahrzeughalter — entweder im Original oder als Kopie, je nachdem, was die jeweilige Zulassungsstelle verlangt. Am sichersten ist es, vorab kurz bei der Behörde nachzufragen, ob eine Kopie akzeptiert wird oder das Original mitgegeben werden muss.
Zusätzliche Unterlagen: Neuwagen, Gebrauchtwagen oder Import
Nicht jede Unterlage wird bei jeder Anmeldung gebraucht — je nachdem, ob Sie einen fabrikneuen Wagen, einen Gebrauchtwagen oder ein importiertes Fahrzeug anmelden, kommen unterschiedliche Dokumente hinzu:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): Nur bei Gebrauchtwagen nötig, da sie vom Vorbesitzer stammt. Bei einem fabrikneuen Fahrzeug wird sie im Rahmen der Anmeldung neu ausgestellt — Sie müssen also nichts mitbringen, das es noch gar nicht gibt.
- HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht): Nur bei Gebrauchtwagen relevant, und auch da nur, wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist. Bei einem fabrikneuen Auto entfällt das, da die erste Hauptuntersuchung erst nach 3 Jahren fällig wird.
- COC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung): Wird meist missverstanden — bei einem regulären Neuwagenkauf bei einem deutschen Vertragshändler brauchen Sie es in der Regel nicht selbst vorzulegen, da der Händler die nötigen Daten bereits übermittelt. Nötig wird es dagegen bei einem EU-Neuwagenimport (Sie kaufen z. B. günstiger bei einem Händler im EU-Ausland), einem Reimport (ein zuvor im Ausland zugelassenes, ursprünglich deutsches Fahrzeug) oder generell, wenn dem Fahrzeug die deutschen Zulassungsdokumente fehlen. Es bestätigt, dass das Auto den EU-Normen entspricht.
- Bisherige Kennzeichen: Nur relevant, falls das Fahrzeug noch angemeldet ist und Sie entweder den Zulassungsbezirk wechseln oder neue Schilder wünschen — die alten Kennzeichen werden dann zur Entstempelung benötigt.
Ablauf bei der Zulassungsstelle
- Online-Termin bei der zuständigen Zulassungsstelle buchen (viele Städte bieten das inzwischen digital an)
- Unterlagen vollständig mitbringen und Wunschkennzeichen ggf. vorab reservieren
- Vor Ort: Prüfung der Unterlagen, Zahlung der Gebühren, Aushändigung der Kennzeichen bzw. Kennzeichenschilder
- Kennzeichen von einem Prägedienst vor Ort plombieren und die Stempelplakette anbringen lassen
Kaum bekannt: Wie kommt das Auto überhaupt zur Werkstatt, zur Hauptuntersuchung oder zur Zulassungsstelle, wenn es noch gar nicht zugelassen ist? Ein unangemeldetes bzw. abgemeldetes Fahrzeug darf grundsätzlich nicht bewegt werden — es gibt aber legale Ausnahmen speziell für diesen Zweck:
- Vorabzuteilung: Die Zulassungsstelle kann Ihnen ein Kennzeichen bereits vorab zuteilen, bevor die eigentliche Zulassung abgeschlossen ist. Mit diesem noch ungestempelten Kennzeichen am Fahrzeug dürfen Sie direkt zur Werkstatt, zur Hauptuntersuchung oder zurück zur Zulassungsstelle fahren — allerdings nur auf direktem Weg und meist nur innerhalb Ihres Zulassungsbezirks oder eines angrenzenden Bezirks. Die Vorabzuteilung gilt üblicherweise nur für einen begrenzten Zeitraum (z. B. 3 Wochen, je nach Kommune).
- Notwendig ist eine Vorabzuteilung typischerweise bei einer Neuzulassung (das Fahrzeug hat noch gar kein Kennzeichen) sowie bei einem Halterwechsel — etwa wenn Sie ein bereits abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug kaufen und es vor der endgültigen Ummeldung noch zur HU oder Werkstatt bringen müssen. Hier muss die Zulassungsstelle Ihnen als neuem Halter erst offiziell ein Kennzeichen zuweisen.
- Verzichtet werden kann darauf in zwei Fällen: Erstens, wenn Ihr Fahrzeug ohnehin schon gültig zugelassen, versichert und mit gestempelten Kennzeichen unterwegs ist — dann ist die Fahrt zur Werkstatt ganz normal erlaubt, ohne jede Besonderheit. Zweitens bei einer Wiederzulassung durch denselben Halter: Wurde das Fahrzeug zuvor abgemeldet und das Kennzeichen dabei für Sie reserviert, dürfen Sie mit den entstempelten, aber noch am Fahrzeug montierten Schildern in vielen Zulassungsbezirken direkt zur HU oder zurück zur Zulassungsstelle fahren, ohne vorher extra eine neue Vorabzuteilung zu beantragen.
- Kurzzeitkennzeichen (5-Tage-Kennzeichen): Normalerweise nur mit gültiger HU erhältlich — als Ausnahme dürfen Sie damit aber auch ohne gültige Hauptuntersuchung auf direktem Weg zur nächsten Prüfstelle im eigenen oder angrenzenden Zulassungsbezirk fahren. Werden dabei Mängel festgestellt, darf mit demselben Kennzeichen zusätzlich noch eine Werkstatt angefahren werden.
- Rotes Kennzeichen: Wiederverwendbares Kennzeichen für Prüf-, Probe- und Überführungsfahrten — aber nur für Kfz-Händler, Hersteller oder Werkstätten registriert, nicht privat ausleihbar. Praktisch relevant, wenn Sie beim Gebrauchtwagenkauf den Händler bitten, Ihr neues Fahrzeug selbst zur HU vorzuführen.
Kosten im Überblick
Für eine Neuzulassung liegen die Gebühren bei den meisten Zulassungsstellen zwischen 26 und 40 Euro, abhängig von der Kommune. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder (meist 20 bis 30 Euro) sowie gegebenenfalls eine Gebühr für ein Wunschkennzeichen.
Tipp: Ihr vorab reserviertes Wunschkennzeichen können Sie auch bequem bei einer der großen Handelsplattformen bestellen — das ist meist günstiger als der Kauf direkt vor Ort, und die Lieferung erfolgt in der Regel schon am nächsten Tag.
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Häufige Fehler
- eVB-Nummer wird zu früh angefordert und ist am Termin bereits abgelaufen
- Vollmacht fehlt, wenn eine andere Person die Anmeldung übernimmt — Vollmachtsvorlage als PDF herunterladen
- Fahrzeug wird ohne gültige Hauptuntersuchung vorgestellt