Ob nach einem Umzug, wegen eines Halterwechsels oder einfach, weil ein anderer Anbieter günstiger ist — ein Versicherungswechsel ist häufiger möglich, als viele denken.

Ordentliche Kündigung zum Jahresende

Der Klassiker: Die Kfz-Haftpflicht läuft in der Regel bis zum 31.12. und kann mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende gekündigt werden — also spätestens zum 30. November des laufenden Jahres. Am besten ist eine Kündigung per Einschreiben oder mit Lesebestätigung, damit der Zugang beim Versicherer nachweisbar ist.

Sonderkündigungsrecht

Unabhängig vom Jahresende können Sie außerplanmäßig kündigen bei:

So läuft der Wechsel ab

  1. Neue Versicherung vergleichen und auswählen
  2. Bei der neuen Versicherung abschließen — Beginn passend zum Ende der alten Police wählen
  3. Die neue eVB-Nummer erhalten Sie direkt bei Vertragsabschluss
  4. Alte Versicherung kündigen (bei ordentlicher Kündigung) bzw. die Kündigung erfolgt automatisch bei Halterwechsel
Achtung Deckungslücke: Sorgen Sie dafür, dass zwischen altem und neuem Vertrag keine Lücke entsteht — ein Fahrzeug ohne gültige Haftpflichtversicherung darf nicht bewegt werden und riskiert bei einer Kontrolle empfindliche Konsequenzen.

Worauf Sie beim Vergleich achten sollten